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Kundenwissen · Personenaufnahmen Bevor jemand ins Bild kommt.

Ob Ihre Mitarbeiter einer Veröffentlichung zugestimmt haben, klären Sie im Haus. Was ich beitragen kann, ist die Erfahrung aus vielen Terminen: woran es hakt, wenn vorher nichts geklärt wurde, und was ich dafür von Ihnen brauche.

Auszubildender mit Schutzbrille bei der Arbeit – Patzsch Werbefotografie
02·15Portrait Ausbildung

Prüfen kann ich das nicht.

Ob jemand zugestimmt hat, weiß ich nicht und kann ich nicht wissen. Ich sehe keine Personalunterlagen, kenne Ihre Absprachen nicht und habe in Ihrem Haus nichts zu kontrollieren. Ich bin Dienstleister, keine Prüfstelle.

Was ich brauche, ist eine einzige Auskunft: wer nicht ins Bild soll. Alles Weitere klären Sie intern – und weil genau dort Termine kippen, steht hier, was mir dabei immer wieder begegnet.

Zweimal habe ich erlebt, wie es schiefgeht. Ein fertiger Katalog blieb liegen, weil eine Person nachträglich nicht mehr einverstanden war. Und eine Karriereseite ging für drei Wochen offline, weil niemand mehr sagen konnte, wer damals was erlaubt hatte. In beiden Fällen waren die Aufnahmen längst bezahlt.

Warum es auf Papier gehört.

Ein Nicken am Aufnahmetag ist in dem Moment ehrlich gemeint, aber zwei Jahre später nichts mehr wert. Nicht weil jemand lügt, sondern weil niemand mehr weiß, worauf sich das Nicken bezog: Nur auf die Website? Auch auf die Stellenanzeige? Auch auf den Beitrag bei LinkedIn?

Genau das ist der häufigste Fehler, den ich sehe: Alle sind einverstanden, niemand hat unterschrieben, und der Streit entsteht erst, wenn das Bild irgendwo auftaucht, an das damals keiner gedacht hat.

Worüber Ihr Formular etwas sagen sollte.

Welche Fassung rechtlich trägt, entscheidet nicht der Fotograf. Aus der Praxis kann ich sagen, woran es später hakt, wenn es fehlt:

Wofür. Website, Karriereseite, Stellenanzeigen, Broschüre, Social Media, Presse – einzeln benannt. „Öffentlichkeitsarbeit“ klingt umfassend und hilft niemandem, wenn zwei Jahre später eine Anzeige geschaltet wird.

Wie lange. Steht da nichts, fängt die Diskussion beim ersten Wechsel im Team an.

Dass es freiwillig ist. Und dass niemandem ein Nachteil entsteht, der nicht möchte. Wer das Gefühl hat, er müsse, ist nicht einverstanden – er traut sich nur nicht.

An wen man sich wendet, wenn man es sich anders überlegt. Ein Name, eine Adresse.

Die meisten Betriebe haben so ein Blatt längst. Wenn nicht, ist es schnell aufgesetzt und einmal anwaltlich geprüft eine kleine Position im Vergleich zu dem, was an den Bildern hängt.

Wenn jemand nicht möchte.

Das kommt vor, und es ist kein Problem – solange ich es vorher weiß. Am Aufnahmetag ist es eines: Ich fotografiere eine Reportage entlang der Fertigung und kann nicht bei jedem Auslösen prüfen, wer gerade im Hintergrund vorbeigeht.

Klären Sie es also vorher im Team und sagen Sie mir vor dem Termin, wer nicht ins Bild soll. Wie Sie das kenntlich machen, ist Ihre Sache – manche arbeiten mit einer Liste, andere mit einem Aufkleber am Namensschild. Beides funktioniert, Hauptsache ich weiß es vor dem ersten Bild.

„Der stand doch nur im Hintergrund.“

Auf diesen Satz verlassen sich viele zu schnell. Meine Faustregel: Hätten Sie das Bild ohne diese Person genauso gemacht, ist sie wirklich nur im Hintergrund. Wenn nicht, gehört sie zu denen, die gefragt werden müssen.

In der Praxis ist die Grenze unschärfer, als sie klingt – ein halb abgewandtes Gesicht in der zweiten Reihe ist der klassische Fall, über den hinterher gestritten wird. Im Zweifel frage ich lieber einmal zu viel nach, bevor ich auslöse.

Wenn jemand das Unternehmen verlässt.

Danach fragt fast jeder. Was dabei gilt, hängt am Wortlaut Ihrer Einwilligung – das gehört zu dem, der sie aufgesetzt hat, nicht zu mir.

Was ich sagen kann, ist die praktische Seite: Ein Gesicht auf der Karriereseite, das seit zwei Jahren woanders arbeitet, wirkt nicht gut. Bewerber merken so etwas. Ich empfehle, Portraits zu ersetzen, wenn jemand geht, und zwar aus diesem Grund.

Ein Unterschied, den man beim Planen im Kopf haben sollte: Ein Portrait mit Namen bindet sich an eine Person. Eine Reportageaufnahme aus der Fertigung altert langsamer, weil sie die Arbeit zeigt und nicht den Einzelnen. Wer beides im Bildbestand hat, muss seltener nachfotografieren.

Wer entscheidet? Sie.

Welche Bilder am Ende erscheinen, entscheiden Sie. Sie kennen Ihre Mitarbeiter und wissen, was besprochen wurde – ich sehe nur, was vor der Kamera passiert.

Was ich dazu beitrage: Vor Ort sage ich Ihnen, welche Aufnahmen gerade entstehen und wer darauf erkennbar ist – Sie wissen also während des Termins, worüber Sie später entscheiden. Und ich halte mich an das, was Sie mir vorab über Personen gesagt haben, die nicht ins Bild sollen.

Was das für den Aufnahmetag heißt.

In der Praxis läuft es so: Sie geben die Blätter ein paar Tage vorher im Team herum, sammeln sie ein und legen sie ab. Am Termin sagen Sie mir, wer nicht fotografiert werden möchte. Das war es.

Der Aufwand liegt bei einer Stunde. Der Aufwand, wenn es hinterher jemand anders sieht, liegt deutlich höher – und die Bilder, um die es geht, sind dann schon gedruckt.

Rechtsberatung ist das hier nicht und soll es nicht sein. Ich beschreibe, wie ich arbeite und was mir in Betrieben begegnet. Für die Frage, was Ihr Formular enthalten muss, ist Ihr Anwalt oder Ihr Datenschutzbeauftragter zuständig.

Portrait der Geschäftsführung – eine Aufnahme, die eine Person klar heraushebt – Patzsch Werbefotografie
02·13Portrait Geschäftsführung
Mitarbeiter bei der Montage im Fensterbau – Reportageaufnahme bei laufender Arbeit – Patzsch Werbefotografie
02·14Reportage Fensterbau

Fragen zu
Personenaufnahmen.

Was Unternehmen mich vor Terminen mit Menschen im Bild fragen.

6 Fragen
Reicht es, wenn alle mündlich einverstanden sind?

Das entscheiden Sie, nicht ich. Aus Erfahrung: Eine mündliche Zusage lässt sich später weder belegen noch im Umfang nachvollziehen – niemand weiß dann mehr, ob auch die Stellenanzeige gemeint war.

Müssen die Bilder runter, wenn jemand kündigt?

Das hängt am Wortlaut Ihrer Einwilligung, und die Bewertung überlasse ich denen, die sie vornehmen dürfen. Meine Empfehlung ist praktischer Natur: Portraits mit Namen ersetzen, wenn jemand geht – Bewerber merken es.

Was ist, wenn jemand nicht fotografiert werden will?

Dann wird er nicht fotografiert. Sagen Sie mir vor dem Termin, wen es betrifft, dann plane ich darum herum. Am Aufnahmetag selbst lässt sich das bei Reportageaufnahmen nicht mehr zuverlässig steuern.

Gilt das auch für Gruppen- und Reportagebilder?

Sobald jemand erkennbar ist, würde ich ihn dazuzählen. Auf „der stand doch nur im Hintergrund“ verlasse ich mich ungern – die Grenze ist unschärfer, als sie klingt.

Haben Sie ein Formular?

Ich bringe keines mit. Es muss zu Ihren Verhältnissen passen, und ich erbringe keine Rechtsberatung. Die meisten Betriebe haben bereits eines.

Wer ist zuständig, wenn es Ärger gibt?

Veröffentlicht wird von Ihrem Unternehmen, dort liegt die Entscheidung und dort liegen die Unterlagen. Ich fotografiere, was Sie beauftragen, und halte mich an das, was Sie mir über Personen sagen.

Reden wir über
Ihr Projekt.

Erzählen Sie mir kurz, worum es geht. Ich melde mich in der Regel am selben Werktag.

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